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wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init
oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w0141e1a/armin-wildfeuer.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6114js_composer
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Moderne freiheitlich-demokratische Rechts- und Verfassungsstaaten wie diejenigen Europas verstehen sich zwar als dem Menschenrechtsethos verpflichtete Gemeinwesen, die von der gleichen Würde und dem gleichen Freiheitsanspruch aller ausgehen. Als sozialstaatlich verfasste Nationen können sie sich deshalb nicht allein auf die Funktion eines „Nachtwächters“ zurückziehen, der Leib und Leben der Bürger garantiert, aber nichts darüber hinaus ermöglicht.
Wie weit dürfen dann aber umgekehrt die notwendigen Eingriffe des Staates gehen, damit die Bürger ihre Freiheit im Sinne eines menschenwürdigen Lebensplanes tatsächlich auch realisieren können? Wann droht die Gefahr einer Kompetenzüberschreitung? Wo missversteht der Staat sich als „moralische Anstalt“, die die Moral, die Identität und die Beziehungen seiner Bürger zu bestimmen versucht?
Programm:
Samstag, 21. Oktober 2017
14.00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Drei Staatskonzeptionen im Widerstreit
Welche Rolle sollte die Moral spielen?
Grundsätzlich lassen sich drei fundamental differierende Staatskonzeptionen unterschieden, die das Verhältnis von Staat und Moral höchst unterschiedlich bestimmen und bewerten. Das unvollkommene, aber auf Freiheit gebaute und dem Menschenrechtsethos verpflichtete Gemeinwesen, das von der gleichen Würde und dem gleichen Freiheitsanspruch aller ausgeht, ist Grundlage der Staatsverfassung.
15.30 Uhr
Kaffee- und Teepause
15.45 Uhr
Der Staat als moralische Anstalt?
Sozialstaatlichkeit richtig verstanden
Die Ziele des Sozialstaates sind nach Gerechtigkeitsprinzipien und unter Wahrung der Menschenrechte auszuformulieren. In der politischen Arena werden aber Begriffe wie „Solidarität“, „Gemeinwohl“ und „soziale Gerechtigkeit“ oft überfrachtet und zum Spielball einer Politik, die vor allem Interessengruppen fördert – und dies als moralisch geboten bezeichnet. Ein Staat, der sich als moralische Anstalt begreift – welche Probleme entstehen daraus für seinen Anspruch, gerecht zu sein?
18.00 Uhr
Abendessen
19.00 Uhr
Der Staat als Erziehungsinstanz?
Pädagogik und Bildung als Aufgabe
Weil sich der moderne freiheitlich-demokratische Verfassungsstaat darüber definiert, ein friedliches und Freiheitsräume sicherndes Zusammenleben aller zu gewährleisten, bedarf die Demokratie der Bildung ihrer Bürger. Erst dadurch werden diese befähigt, verantwortlich mit anderen zusammenzuleben. Gleichzeitig ist Bildung eine beliebte politische Spielwiese. Wo müssen die Grenzen staatlicher Einflussnahme auf Erziehung liegen, um eine Vielzahl von Meinungen zu ermöglichen?
21.15 Uhr
Ende des Veranstaltungstages
Sonntag, 22. Oktober 2017
Frühstück für Übernachtungsgäste ab 7.00 Uhr
8.00 Uhr
Gelegenheit zur Mitfeier der Eucharistie in der Edith-Stein-Kapelle
9.30 Uhr
Der Staat als Meinungsagentur?
Die Sanktionierung der öffentlichen Meinung
Der öffentliche Meinungsbildungsprozess ist auf dem Hintergrund der Trennung von Staat und Gesellschaft ein Grundpfeiler demokratischer Entscheidungsfindung. Wie kann es gelingen, dafür faire Rahmenbedingungen zu setzen, ohne extremen Positionen eine Bühne zu bereiten? Wo überschreiten Staat und Politik die Grenze zulässiger Beeinflussung öffentlicher Debatten?
11.00 Uhr
Kaffee- und Teepause
11.30 Uhr
Der Staat als barmherziger Samariter?
Die Debatte um offene Grenzen
In der derzeitigen Debatte um Asyl, Flucht, Zu- und Einwanderung spielt der Ruf nach Barmherzigkeit eine gewichtige Rolle. Dies mündet gesinnungsethisch in der Forderung nach offen Grenzen. Kann der Staat aber überhaupt „barmherzig“ sein? Nach welchen Gerechtigkeitsprinzipien sollte er sein Handeln ausrichten?
13.00 Uhr
Mittagessen
14.00 Uhr
Ende der Veranstaltung