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Wie verhalten sich “Glaube” und “Haltung generell zueinander? Eine angemessene Antwort auf diese Frage  lässt sich nur finden, wenn wir uns vergegenwärtigen, was  mit “Glaube” und “Haltung” überhaupt gemeint sein kann. Erst dann können wir jeweils aus der Perspekti-ve dessen, was Glaube meint, und aus der Perspektive dessen, was wir unter Haltung verste-hen, auf das wechselseitige Verhältnis schauen.

1.

Im Ausgang vom Glaubensbegriff lässt sich festhalten: Der Akt des Glaubens ist selbst eine Haltung. Dies zeigt schon ein Blick auf die kantische Unterscheidung von Meinen, Glauben und Wissen. In dieser Trias meint “Glauben” ein festes subjektives Überzeugtsein von der Geltung eines Sachverhalts, auch wenn dieser Sachverhalt sich nicht objektiv überprüfen oder sich als objektiv wahr oder verlässlich erweisen lässt. Der Gegenstand des Glaubens ist mithin grundsätzlich bezweifelbar. Er lässt sich nicht gleichsam zwingend andemonstrieren oder in seinem Wahrheits- und Geltungsgehalt verlässlich überprüfen.

  • Das Moment des festen subjektiven Überzeugtseins unterscheidet die Haltung des “Glaubens” mithin vom bloßen “Meinen”.
  • Und die im letzten nicht gegebene Überprüfbarkeit des trotzdem fest geglaubten Sachverhalts unterscheidet die Haltung des “Glaubens” vom “Wissen”.

Kurzum: Glaube als festes Überzeugtsein von und Festhalten an einem nicht objektiv überprüfbaren Sachverhalt ist mithin schon selbst eine Haltung.

Anzumerken ist freilich, dass die Haltung des Glaubens grundsätzlich sehr unterschiedlichen Sachverhalten gegenüber eingenommen werden kann: es gibt religiöse, weltanschauliche, politische oder ideologische Glaubensinhalte, von denen der Einzelne fest überzeugt sein kann. Es bleibt aber immer ein Moment der Unsicherheit: denn der Stachel der Nicht-Überführbarkeit des Geglaubten in objektivierbares Wissen droht die Haltung des subjektiven Überzeugtseins permanent in seiner Festigkeit aufzuweichen. Diese permanente Verunsicherung des Geglaubten lässt sich jedoch zweifach kompensieren:

  • Zum einen durch die Zugehörigkeit zu einer Glaubens- oder Überzeugungsgemeinschaft, in der gemeinsame Glaubensüberzeugungen geteilt werden. Diese verstärken, verfestigen und stabilisieren sich dadurch.
  • Zum anderen wird die Glaubwürdigkeit dessen, wovon man fest überzeugt ist, dadurch erhöht, dass man sie zur Grundlage des eigenen und des gemeinschaftlichen Handelns macht, mithin Haltungen ausprägt, die sich in konkreten Handlungs- und Verhaltensweisen niederschlagen. Freilich sollten diese sich dann als zuträglich und hilfreich für den einzelnen wie für das Zusammenleben aller erweisen können. Kurzum: die Glaubwürdigkeit des Geglaubten wird durch die Ausbildung darauf bezogener Haltungen und Verhaltensweisen gleichsam indirekt untermauert.

 

2.

Bestimmt man das Verhältnis von Glaube und Haltung im Ausgang vom Begriff der Haltung, dann ist folgendes in Erinnerung zu rufen: Mit dem Begriff der Haltung ist das gemeint, was die Ethik seit Platon und Aristoteles “Tugend” nennt. Tugenden (wie übrigens auch Untugenden und Laster) entstehen demnach durch Gewöhnung. Man könnte Tugenden definieren als eine durch fortgesetzte Übung erworbene Lebenshaltung, eine Disposition oder einen Habitus der emotionalen und kognitiven Kräfte und Fähigkeiten, das als richtig und gut Erkannte zu verfolgen, so dass es weder aus Zufall noch aus Zwang, sondern aus Freiheit, gleichwohl mit einer gewissen Notwendigkeit, nämlich aus dem Können und der Ich-Stärke einer sittlich gebildeten Persönlichkeit heraus geschieht.

Auch hier spielt der Zusammenhang zwischen festem Überzeugtsein und Haltung i.S. der Tugend eine wichtige Rolle. Denn – um ein Beispiel zu nennen – die Ausprägung der Tugend Gerechtigkeit setzt das feste Überzeugtsein voraus, dass Gerechtigkeit ein wichtiger Wert ist, den es in den einzelnen Handlungen situativ zu realisieren gilt. Allerdings verbleibt dieses Überzeugtsein nicht im Zustand des Glaubens, sondern es lässt sich – zumindest dem Anspruch nach – argumentativ begründen, mithin in Wissen überführen. Tugenden sind nach Aristoteles Haltungen, denen ein rational plausibilisierbares Wissen um die Werthaftigkeit dieser Haltung vorausgeht. Untugenden liegt daher immer auch ein mangelndes Wissen zugrunde. Also genügt bloßer Glaube, nur festes Überzeugtsein nicht, um Haltungen als richtig zu erweisen. Sie müssen sich argumentativ vor dem Ricterstuhl gemeinsamer Vernünftigkeit als richtig und werthaft ausweisen lassen.  Dies setzt daher nicht nur eine Glaubens-, sondern prinzipiell eine Wissensgemeinschaft voraus, in der um die Werthaftigkeit von Haltungen auch gestritten werden muss.

 

3.

Zusammenfassend lässt sich aus philosophischer Sicht das Verhältnis von Glaube und Haltung folgendermaßen bestimmen:

  • Glaube ist selbst eine Haltung des festen, wenngleich nicht in Wissen überführbaren Überzeugtseins, die zwangsläufig zu Haltungen im Sinne von Verhaltensweisen oder Tugenden führen muss, um die Glaubwürdigkeit der Glaubensinhalte unter Beweis zu stellen. Dies gilt für die festen Überzeugungen oder Glaubensinhalte des religiös Glaubigen ebenso wie für den Atheisten und den Agnostiker, die in bestimmter Hinsicht ebenso Gläubige sind. Ihre festen Überzeugung schlagen sich in bestimmten Haltungen nieder, auch wenn sich diese Überzeugungen nicht in Wissen überführen lassen.
  • Intellektuelle und sittliche Haltungen im Sinne der Tugenden dagegen setzen zwar immer ein festes Überzeugtsein von deren Geltung voraus, aber dieses Überzeugtsein beruht nicht nur auf Glauben, sondern damit wird der Anspruch verbunden, das eigene Überzeugtsein auch in objektivierbares Wissen überführen zu können. Daraus folgt: Plausibilisierbare Haltungen oder Tugenden, die Allgemeingeltung beanspruchen können, basieren nicht nur auf Glaube im Sinne des bloß festen Überzeugtseins, sondern sie müssen auch dem Anspruch des Wissens genügen, um als Haltung für den einzelnen wie für alle zuträglich genannt werden zu können.
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